Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem gesehen, dass manche Fahrzeuge mit blauen Rundumleuchten unterwegs sind, auch wenn sie keine offiziellen Einsatzfahrzeuge sind. Da frage ich mich, was das rechtliche Regelwerk hierzu genau sagt. Nach meinem Verständnis sind blaue Rundumleuchten in Deutschland ausschließlich Einsatzfahrzeugen wie Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst vorbehalten. Andere Fahrzeuge dürfen höchstens gelbe oder orange Warnleuchten verwenden, und auch diese nur in bestimmten Situationen und mit Einschränkungen.
Wer ohne entsprechende Erlaubnis blaue Rundumleuchten führt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg. Mich würde interessieren, wie das bei euch aussieht: Kennt ihr Fälle, in denen Privatleute oder Unternehmen blaue Rundumleuchten legal nutzen dürfen? Gibt es vielleicht Ausnahmen, zum Beispiel bei Abschleppdiensten? Ich freue mich auf eure Erfahrungen und rechtlichen Hinweise!
Viele Grüße!