Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade mit der umsatzsteuerlichen Behandlung digitaler Produkte, insbesondere seitdem das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der EU ist. Vor dem Brexit war die Regelung recht klar: Die Umsatzsteuer für digitale Leistungen wird grundsätzlich dort fällig, wo der Kunde ansässig ist. Bei Privatkunden in der EU musste man also die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes berechnen und abführen (MOSS-Verfahren).
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie genau das im Handel mit Kunden in Großbritannien aussieht. Ist man als EU-Unternehmen verpflichtet, sich in UK umsatzsteuerlich zu registrieren und die dortige VAT abzuführen? Oder gibt es besondere Schwellenwerte oder Vereinfachungen ähnlich wie früher in der EU?
Gleichzeitig habe ich gehört, dass für digitale Produkte an Kunden in der EU weiterhin das bisherige Verfahren gilt, also dass man als Anbieter die Umsatzsteuer im Land des Kunden berechnet.
Hat jemand praktische Erfahrungen oder verlässliche Quellen, die die aktuelle Lage verständlich erklären? Ich möchte vermeiden, unabsichtlich gegen Steuervorschriften zu verstoßen.
Vielen Dank vorab!